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Cold Calling und dessen Folgen

Cold Calling kann in Österreich mit Geldstrafen bis zu € 37.000,- (in Worten: Siebenunddreissigtausend Euro) geahndet werden.

Liebe Cold-Caller, auch aus dem benachbarten Deutschland: Cold Calling ist in Österreich verboten und kann Geldstrafen bis zu € 37.000,- nach sich ziehen.

 

"Das Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG) verbietet bereits in der Stammfassung des § 107 Abs. 1 das Anrufen von Personen zu Werbezwecken ohne deren vorherige Einwilligung. Mit BGBl. I Nr. 23/2011 wurde ein neuer Abs. 1a eingefügt, der bei Telefonanrufen zu Werbezwecken auch das Unterdrücken oder Verfälschen der Rufnummernanzeige durch den Anrufer verbietet. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen kann gem. § 109 Abs. 3 Z. 19a mit einer Geldstrafe bis zu € 37.000,– bestraft werden.", Zitat Ing. Mag. Wolfgang Höglinger, Manz (siehe Link unten).

 

Liebe Cold-Caller, wenn Sie also weiterhin Lust darauf verspüren, Cold-Calling bei mir zu betreiben, wenden Sie sich doch bitte gleich an meine rechtsfreundliche Vertretung unter www.ra-awz.at.

Das spart mir und Ihnen Zeit, und mir zusätzlich noch Ärger!

 

UPDATE, 02.03.2026:

Nach einem Hinweis von RA Mag. Simon Pöschl von Kanzlei AWZ sind jetzt bis zu EUR 100.000,- Strafe für Cold Calling möglich (§ 187 Abs 6 Z 9 iVm § 174 Abs 1 TKG 2021) und bis zu EUR 50.000,- für Cold Mailing.