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Cold Calling und dessen Folgen

Cold Calling kann in Österreich mit Geldstrafen bis zu € 37.000,- (in Worten: Siebenunddreissigtausend Euro) geahndet werden.

Liebe Cold-Caller, auch aus dem benachbarten Deutschland: Cold Calling ist in Österreich verboten und kann Geldstrafen bis zu € 37.000,- nach sich ziehen.

 

"Das Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG) verbietet bereits in der Stammfassung des § 107 Abs. 1 das Anrufen von Personen zu Werbezwecken ohne deren vorherige Einwilligung. Mit BGBl. I Nr. 23/2011 wurde ein neuer Abs. 1a eingefügt, der bei Telefonanrufen zu Werbezwecken auch das Unterdrücken oder Verfälschen der Rufnummernanzeige durch den Anrufer verbietet. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen kann gem. § 109 Abs. 3 Z. 19a mit einer Geldstrafe bis zu € 37.000,– bestraft werden.", Zitat Ing. Mag. Wolfgang Höglinger, Manz (siehe Link unten).

 

Liebe Cold-Caller, wenn Sie also weiterhin Lust darauf verspüren, Cold-Calling bei mir zu betreiben, wenden Sie sich doch bitte gleich an meine rechtsfreundliche Vertretung unter www.ra-awz.at.

Das spart mir und Ihnen Zeit, und mir zusätzlich noch Ärger!

 

Dear cold callers,

Cold calling in Austria is forbidden. It is not a GDPR-thing, it is much older and called TKG, Telekommunikationsgesetz. Fines up to € 37.000,- are possible, compensation for the victim on top! And it could also be much more, if we count in § 111.
Use the links below to inform yourself!

Regards,
Clemens

 

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